Um Ihnen die Planung Ihres Besuchs zu vereinfachen, bieten fast alle unsere Partnertheater auf ihren Websites Informationen zur Zugänglichkeit der Spielorte. Wir verlinken unter Spielorte direkt zu diesen Angaben.
Wir kennzeichnen die Spielorte als «zugänglich», «nicht zugänglich» oder als «zugänglich mit Unterstützung» für Menschen im Rollstuhl.
«Zugänglich mit Unterstützung» bedeutet, dass der Besuch im Rollstuhl nicht ohne Unterstützung durch das Theaterpersonal oder eine Assistenzperson möglich ist. Die Theater sind mit den entsprechenden Piktogrammen unter Spielorte gekennzeichnet. Die meisten Häuser informieren auf ihren Websites über mögliche Zugangs-Hindernisse. Unter Spielorte finden Sie die direkten Links zu diesen Angaben.
Im Spielplan und auf den Seiten der Compagnien sind alle Vorstellungen, bei denen Untertitel oder Induktionsschleifen angeboten werden, mit entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet.
Auf den Seiten der Compagnien finden Sie kurze Texte in einfacher Sprache. Sie beschreiben die Tanzstücke mit einfachen Worten.
Wir kennzeichnen im Spielplan Tanzstücke, die für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen interessant sein könnten, mit dem Label «HORA Tipp». Die Stücke werden von Ensemble-Mitgliedern des Theaters HORA aus Zürich ausgewählt. Das Theater Hora ist eine der bekanntesten freien Theater-, Tanz- und Performancegruppen der Schweiz. Im Zentrum ihrer Arbeit steht das Hora-Ensemble, in dem ausschliesslich Schauspieler*innen mit IV-zertifizierter kognitiver Beeinträchtigung arbeiten.
Für Steps 2026 empfieht das Theater HORA den Besuch der folgenden Tanzstücke: «Beyond» von Circumstances, «Le Grand Bal» von Compagnie Dyptik, «Dances Like a Bomb» von Junk Ensemble, «Play Dead» von People Watching und «Timeless Encounters» von Skånes Dansteater / Lloydscompany.
Steps bietet für «Beyond» von Circumstances am 8. März im Tanzhaus Zürich einen begleiteten Vorstellungsbesuch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen an. Das PDF mit weiteren Informationen folgt in Kürze.
Auf den Seiten der Compagnien weisen wir auf Inhalte hin, die auf das Publikum verstörend wirken können. Ebenso machen wir Angaben zur Verwendung von speziellen Ton- oder Lichteffekten, die physisch und psychisch belastend sein können.